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Gemeindeordnung der Kirchengemeinde Bremen - Borgfeld
Gemeindeordnung
In Kraft getreten am 01. März 2017
Gemeindemitgliedschaft bei Wohnortwechsel
Jedes einzelne Mitglied zählt
Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie nicht auf Ihre vertraute Gemeinde verzichten: Sie können weiterhin Mitglied der Kirchengemeinde Borgfeld bleiben!
Bitte beachten Sie: Ein Umzug führt automatisch dazu, dass Sie der Kirchengemeinde an Ihrem neuen Wohnort zugeordnet werden, ganz ohne Ihr Zutun. Wenn Sie weiterhin zu unserer Gemeinde gehören möchten, ist das problemlos möglich. Alle nötigen Unterlagen für einen Übertritt innerhalb der Bremischen Evangelischen Kirche oder aus einer anderen Landeskirche finden sie unter diesem Text.
Warum Ihre Mitgliedschaft wichtig ist
Die Zahl der Gemeindemitglieder hat direkte Auswirkungen auf die Ausstattung unserer Gemeinde: Sie bestimmt mit, wie viele finanzielle Mittel und wie viel Personal uns zur Verfügung stehen.
Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie also ganz konkret dazu bei, dass unsere vielfältigen Angebote – von Gottesdiensten über Kinder- und Jugendarbeit bis zur Seelsorge – weiterhin lebendig und verlässlich bleiben.
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns verbunden bleiben!
Wenden Sie sich einfach an unser Gemeindebüro – wir helfen Ihnen gerne weiter und begleiten Sie bei allen Schritten:
📞
Telefon: 0421 270128
✉️
E-Mail:
kirche-borgfeld@online.de




